Gesellschaftsleistungen

Gesellschaftsleistungen
1. Begriff:  Lieferungen und  sonstige Leistungen zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern.
- 2. Umsatzsteuerliche Behandlung: a) Leistungen innerhalb des Gesellschaftsverhältnisses (z.B. die Geschäftsführung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ohne besonderes Entgelt; echte Gesellschafterbeiträge) sind wegen fehlenden  Leistungsaustausches nicht umsatzsteuerbar.
- b) Leistungen außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses, die für ein bes. berechnetes Entgelt erbracht werden (z.B. Gesellschafter verkauft Gegenstand an Gesellschaft oder umgekehrt; unechter Gesellschafterverbrauch), sind steuerbar und, soweit keine Steuerbefreiung greift, steuerpflichtig, vorausgesetzt, der Gesellschafter handelt als Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens. Allein durch eine Mitunternehmerstellung wird die Unternehmereigenschaft im Sinn des § 2 UStG nicht begründet.
- c) Einlagen des Gesellschafters in Form von Lieferungen oder sonstigen Leistungen sind unter diesen Voraussetzungen ebenfalls steuerpflichtig; die Gegenleistung der Gesellschaft besteht in der Gewährung von Gesellschaftsrechten, die nach § 4 Nr. 8 f. UStG steuerfrei ist.
- d) Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft: Er erbringt regelmäßig keine steuerpflichtige Leistung (ggf. Steuerbefreiung). Besteht die Gegenleistung der Gesellschaft in einer Lieferung oder sonstigen Leistung (z.B. Sachabfindung), liegt – bei fehlender Steuerbefreiung – ein steuerpflichtiger Umsatz vor.
- e) Gleiches gilt für die Auflösung einer Gesellschaft.

Lexikon der Economics. 2013.

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